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Scheidung online und wie Sie dabei Zeit und Nerven sparen können

Zunächst einmal ist klar zu stellen, daß es eine echte „Scheidung nur online“ natürlich nicht gibt.
Sie werden mindestens an einem Tag tatsächlich zum Familiengericht gehen müssen, da das Gericht die beiden Parteien zur Scheidung persönlich anhören muss.

1. Gesetzlich festgelegte Gebühren

Manche Anwälte, die „Scheidung online“ anbieten, werben damit, bei einverständlichen Scheidung den Streitwert um 20 % reduzieren zu lassen. Eine solche Werbung ist im Grunde bedenklich, denn diese Entscheidung hängt allein vom Richter ab und jeder Anwalt kann diesen Antrag stellen. Auch entspricht ein solches Procedere keineswegs der gängigen Praxis. In einem Standard-Scheidungsfall würde ein solcher Antrag eher vom Gericht abgelehnt.
Wenn Sie einen „Online-Anwalt“ mit Ihrer Scheidung beauftragen, der außerhalb Ihres Gerichtsbezirks seine Kanzlei hat, sollten Sie sich sehr genau informieren,  welche Zusatzkosten (Reisekosten, Abwesenheitsgelder, Auslagen) Ihnen gegebenenfalls berechnet werden.

Zudem heißt es in § 49 b Abs. 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung):

Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.

Es ist hier vom Einzelfall die Rede. Damit ist ein generelles Angebot dieser Art „für jeden“ sowohl berufsrechts- als auch wettbewerbswidrig und damit verboten.
Eine Scheidung online wird, da alle Anwälte in Deutschland gleichviel kosten, niemals billiger als eine klassische Scheidung, sie kann sogar im Einzelfall teurer sein.

Standardmäßig beträgt der Gegenstandswert (Streitwert – aus diesem fallen auch die Gerichtskosten an) in einem Scheidungsverfahren das dreifache Monatsnettoeinkommen beider Eheleute. Dazu kommt regelmäßig der Streitwert für den Versorgungsausgleich. Der Streitwert ist auch die Grundlage für die Rechtsanwaltsgebühren.

Mehr zu den Kosten: Kosten einer Scheidung

2. Faktor Zeit bei der Scheidung

Wie schon eingangs erwähnt, kann jedoch die Scheidung online Zeit und Nerven sparen, da Sie Ihren Anwalt nicht persönlich aufsuchen müssen, keinen Parkplatz finden müssen, keine Wartezeiten haben und die gesamte Korrespondenz bequem von zuhause am PC erledigen können. Das ist aber inzwischen bei den meisten Anwälten üblich und manchmal ist es aber tatsächlich besser, mit Ihrem Scheidungsanwalt auch ein persönliches Gespräch zu führen, da sich so manches nicht wirklich nur per E-Mail klären lässt.

Mindestens ein persönliches Gespräch ist dringend zu empfehlen.

Das Scheidungsverfahren ist bei einer „Online-Scheidung auch nicht kürzer.

Auf die Dauer eines Scheidungsverfahrens hat ein Rechtsanwalt kaum Einfluß. Er kann sich beeilen und Anfragen des Gerichts zügig bearbeiten, ist dabei jedoch abhängig von der Mitwirkung des Mandanten, vom Tempo des Gerichts und der übrigen Beteiligten (Rentenversicherung, private Versicherungsunternehmen)  – und natürlich von der Mitwirkung des anderen Ehepartners.

Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel ab Einreichung des Scheidungsantrags vier bis sechs Monate (bei einer einvernehmlichen Scheidung). Je nach Komplexität des Verfahrens und ggf. einem vorhandenen Auslandsbezug kann eine Scheidung auch erheblich länger dauern. Es wechselt mitunter auch einmal die Besetzung des Familiengerichts, was meist weitere Verzögerungen mit sich bringt.

Ein vorhandener Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann im Einzelfall das Verfahren beschleunigen.

Kann durch die Anwälte beider Ehegatten im Scheidungstermin auf Rechtsmittel verzichtet werden, kann es immer noch einige Wochen dauern, bis dann der rechtskräftige Scheidungsbeschluß zugestellt wird.