Schnelle Rechtskraft einer Scheidung

Manchmal ist es eilig mit der Scheidung. Mit dem Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist aber diese nicht immer auch gleich rechtskräftig. Denn wenn nicht auf Rechtsmittel- und Anschlußrechtsmittel verzichtet wird, kann gegen einen Scheidungsbeschluß (nachdem dieser nach weiteren 1 – 2 Wochen zugestellt ist) Beschwerde eingelegt werden, was die Rechtskraft in der Regel um 5 bis 7 Wochen hinauszögert.
In dieser Zeit wird aber vielleicht schon ein Kind von einem neuen Lebenspartner geboren – doch gilt dann als Kind des geschiedenen Ehepartners.
Vielleicht steht auch eine Prüfung an und auf dem Zeugnis soll nicht der Name des geschiedenen Partners stehen …
Es soll also manchmal schnell gehen mit der Rechtskraft.

Verzicht auf Rechtsmittel

Um eine schnelle Rechtskraft herbeizuführen, ist es also von Bedeutung, daß im Termin auf Rechtsmittel verzichtet wird. Diese Erklärung dürfen aber nur Anwälte abgeben (denn danach „geht“ nichts mehr).

Ist nur eine Partei im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten, braucht es einen weiteren Anwalt, der dann für den anderen Partner den Verzicht erklärt. Das kann durch einen sogenannten „Fluranwalt“ geschehen, der vielleicht schon vor dem Gerichtssaal auf den nächsten Termin wartet. Diese kann man bitten, diese Erklärung abzugeben. Das kann man ggf. selbst vorher organisieren oder (wie schon häufig am Amtsgericht Würzburg geschehen) das Gericht denkt mit, wenn es die Eile kennt, und legt den Termin entsprechend und kennt den oder die Kollegin für den Folgetermin.
Bei manchen Gerichten machen diese die Anwälte kostenlos. Manchmal ist ein Pauschalbetrag von 50 bis 150 EUR „üblich“ der in der Regel dann gleich bar bezahlt wird. Auch spielt manchmal der eine oder andere Richter da nicht so mit. Normalerweise klappt es aber.

Haftungsrisiko „Fluranwalt“

Da grundsätzlich eine solche Verzichtserklärung auch ein Haftungsrisiko für den Anwalt darstellt (der weder die Parteien noch den Fall kennt), sollte dies ohne Haftungsverzicht nur in „einfachen“ Fällen geschehen.