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Kosten einer Scheidung

Die Kosten einer Scheidung richten sich immer und bei allen Anwälten gleich nach den Streitwert oder Gegenstandswert der Scheidung. Der Streitwert einer Scheidung ermittelt sich grundsätzlich aus dem Nettoeinkommen der Ehepartner über drei Monate zusammengerechnet.

Hinzu kommt in der Regel der Streitwert des Versorgungsausgleichs, der gemäß § 50 FamGKG 10 % des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens der Eheleute für jedes Anrecht beträgt, mindestens aber 1.000,– EUR.  Wenn beispielsweise beide Eheleute je ein Anrecht bei der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, erhöht sich der Gegenstandswert um 20 % des 3-fachen monatlichen Nettoeinkommens der Eheleute. Kommen noch weitere Anrechte hinzu, erhöht er sich für jedes Anrecht um weitere 10 %.

Ein Beispiel:

Ehepartner 1 verdient monatlich netto 1.600,–  EUR

Ehepartner 2 verdient monatlich netto 2.400,–  EUR

Streitwert Scheidung 3x 4.000,– EUR = 12.000,– EUR

Zzgl. 2 Versorgungsanwartschaften: 20 % dazu = 2.400 EUR für den Versorgungsausgleich

Gesamtstreitwert für die Scheidung: 14.400 EUR

Daraus die Anwaltsgebühren (Stand: Juni 2013):

1,3 Verfahrensgebühr   838,50 EUR

1,2 Terminsgebühr         774,00 EUR

Auslagenpauschale          20,00 EUR

Umsatzsteuer                  310,18 EUR

Gesamthonorar:          1.942,68 EUR

Zzgl. Gerichtskosten:     484,00 EUR

Gesamtkosten:            2.426,68 EUR

Da in der Regel bei Scheidungsverfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, müssen hier vom anderen Partner 50 % der Gerichtskosten übernommen werden und der muß natürlich auch noch seinen Anwalt zahlen.
Nimmt in dem Beispiel nur ein Partner einen Anwalt und man vereinbart, die Kosten zu teilen, kostet jeden die Scheidung nur gut 1.200,– EUR …

Andere sogenannte Folgesachen, erhöhen den Streitwert auch immer (Unterhaltsfragen, Kindesunterhalt, Sorgerecht oder ähnliches). Richtig teuer kann es werden, wenn um den Zugewinnausgleich gestritten wird. Dessen Wert rechnet sich voll dem Streitwert hinzu. Das sollte also tunlichst vorher geklärt werden.

Ein „Standardscheidung“ (bei durchschnittlichem Einkommen) kostet also jeden Partner im Regelfall zwischen ca. 1.600 und 3.000 EUR. Bei höherem Verdienst oder weiteren Streitpunkten können dann aber auch schnell 5.000,– EUR oder mehr Kosten entstehen, vor allem wenn vielleicht für Vermögensbewertungen auch noch ein Gutachter beauftragt wird, der für eine Immobilien- oder Unternehmensbewertung selbst schon einige tausend EUR kosten kann.

Bei sehr geringem Einkommen besteht ggf. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.