Was ist mit der Ehewohnung bei der Trennung bzw. Scheidung? Wer muß ausziehen?


Bei Trennung und Scheidung stellt sich oft die Frage, wer die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Anwälte befassen sich in der Praxis häufig damit. Eine Scheidung setzt das Getrenntleben der Ehepartner voraus, was eine räumliche Trennung erfordert. Das gilt für „Tisch und Bett“.

Eigentum oder Miete?

Ob es sich um Eigentum oder eine Mietwohnung handelt, beeinflusst die Entscheidung. Grundsätzlich hat jeder Ehepartner das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Ein Ehepartner kann den anderen also nicht einfach „rauswerfen“. Nach dem Trennungsjahr gilt dieser Grundsatz jedoch nicht mehr.

Trennung in der gemeinsamen Wohnung

Vor der Scheidung müssen die Ehepartner getrennt leben. Dies kann auch in der gemeinsamen Wohnung geschehen, wenn die Immobilie groß genug ist und eine räumliche Trennung möglich ist. Mit etwas Aufwand kann das sogar in einer 3-Zimmer-Wohnung realisiert werden.

Wohnungszuweisung durch das Gericht

Können sich die Ehepartner nicht einigen, wer auszieht, kann ein Gericht auf Antrag entscheiden. Der Richter weist dann einem Ehepartner vorläufig die Wohnung zu, wenn ein Zusammenleben unzumutbar ist. Diese Regelung gilt nur während der Trennungszeit. Sind Kinder involviert, wird meist dem Elternteil, der die Kinder betreut, die Wohnung zugesprochen.

Nach der Trennung: Eigentumsverhältnisse maßgeblich

Nach der Trennungszeit muss eine endgültige Regelung gefunden werden. Gehört die Immobilie einem Ehepartner allein, kann dieser den anderen zum Auszug auffordern, wobei dem ausziehenden Partner eine Karenzzeit zusteht. Gehört die Immobilie beiden, müssen sie sich einigen oder die Immobilie verkaufen. Wenn sie sich nicht einigen können, kommt es oft zu Streit.

Verkauf und Übertragung von Eigentumsanteilen

Eine Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös zu teilen. Alternativ kann ein Ehepartner die Anteile des anderen übernehmen und diesen auszahlen.

Teilungsversteigerung

Bei anhaltender Uneinigkeit kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Der Erlös wird aufgeteilt. Beide Ex-Ehepartner können an der Versteigerung teilnehmen und das Eigentum zurückkaufen.
Bei Belastungen der Immobilie kann das allerdings kompliziert werden.

Auszug aus einer Mietwohnung

Hat nur ein Ehepartner die Wohnung gemietet, steht ihm nach der Trennung das Wohnrecht zu. Zieht der alleinige Mieter aus, kann er den Mietvertrag kündigen, und der andere Partner muss ebenfalls ausziehen. Haben beide den Mietvertrag unterschrieben, bleibt das Wohnrecht bestehen, und eine Kündigung muss von beiden erfolgen. Der Vermieter kann den Mietvertrag entsprechend anpassen, ist aber nicht dazu verpflichtet.