Scheidung in Gemünden – Zuständigkeit
Oftmals ergibt sich, daß man gerade im Landkreis Main-Spessart denkt, daß die Scheidung in Würzburg beim Familiengericht sein müsse. Aber hier ist das Amtsgericht Gemünden am Main zuständig.
Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über den gesamten Landkreis Main-Spessart und dort insbesondere über die Orte Gemünden, Lohr, Karlstadt, Arnstein im Werntal und Marktheidenfeld.
Viele weitere Orte gehören auch dazu, wie die Gemeinde Birkenfeld, die Marktgemeinden Frammersbach, Kreuzwertheim, Karbach, Triefenstein und Zellingen, Stadt Rieneck und Stadt Rothenfels und viele weitere Gemeinden.
Natürlich werden Sie auch gerne vor dem Amtsgericht Gemünden in Ihrer Ehesache vertreten. Vielleicht kann ein wenig „Abstand“ durch einen Scheidungsanwalt aus Würzburg auch hier etwas zur gütlichen Scheidung beitragen – wenn es sein muß, wird natürlich auch hart für Sie gekämpft.
Zuständigkeit nach § 122 FamFG
Die Zuständigkeit des Familiengerichts Gemünden kann sich evtl. auch durch den neuen Wohnsitz eines Partners ergeben, denn § 122 FamFG besagt, daß ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, wenn das nicht zutrifft, das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Erst wenn diese beiden Kriterien ausscheiden, wird das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erst danach wird der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragsgegners und dann des Antragstellers relevant. Wenn also einer oder beide Partner nach der Trennung in unterschiedliche Gerichtsbezirke gezogen sind, muß man immer prüfen, welches Gericht ausschließlich zuständig ist.
Beispiele
Beispiel 1:
Die Ehefrau zieht zusammen mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern von Schweinfurt nach Arnstein. Dann ist ausschließlich das Familiengericht in Gemünden zuständig.
Beispiel 2:
Das kinderlose Ehepaar lebte in einer gemeinsamen Wohnung in Würzburg. Die Ehefrau zieht nach der Trennung nach Frankfurt. Der Ehemann zieht nach Karlstadt. Wenn die Ehefrau (als Antragstellerin) dann die Scheidung einreichen möchte, muß sie dies beim Amtsgericht Gemünden tun, weil in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.